Was ist ein Impressum – und wann brauchen Sie eines?

Veröffentlicht 26. August 2026 · 6 Min. Lesezeit · Deutschland Recht § 5 DDG

Kurz gesagt: Ein Impressum ist die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung Ihrer Website. Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) muss jede geschäftsmäßige Internetseite erkennen lassen, wer dahintersteht – mit Name, Adresse und Kontaktweg. Fehlt es, drohen Abmahnungen, die typischerweise 500–2.000 € kosten.

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Wer braucht ein Impressum?

Ihre SituationImpressum nötig?
Onlineshop, SaaS, DienstleistungswebsiteJa
Kleinunternehmer nach § 19 UStGJa – die Pflicht gilt unabhängig von der Umsatzsteuer
Freiberufler (Anwalt, Designer, Berater)Ja – geschäftsmäßig reicht
Ausländisches Unternehmen mit deutschen KundenIn der Regel ja – das Gesetz folgt dem Publikum, nicht dem Firmensitz
Persönliches Blog ohne kommerzielle AbsichtNein

Die Pflichtangaben nach § 5 DDG

  1. Name und Rechtsform – z. B. „Muster GmbH“, „Erika Mustermann e.K.“ oder der vollständige Name bei Einzelunternehmern.
  2. Ladungsfähige Anschrift – eine Postanschrift, unter der Sie erreichbar sind. Ein Postfach genügt nicht.
  3. Kontaktweg zu einer Person – eine E-Mail-Adresse; bei erwartet schneller Kommunikation zusätzlich eine Telefonnummer.
  4. Bei Kapitalgesellschaften: vertretungsberechtigte Geschäftsführer bzw. Vorstände, Handelsregister und Registergericht („HRB 12345, Amtsgericht München“).
  5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
  6. Zulassungspflichtige Berufe: Kammer, Berufsbezeichnung und geltende Berufsregeln.
  7. Redaktionell verantwortlich (§ 18 MStV) bei journalistisch-redaktionellen Inhalten – Name und Anschrift der verantwortlichen Person.
  8. Streitschlichtungshinweis – Verweis auf die EU-Online-Streitbeilegungs-Plattform bei Verbrauchergeschäften.

Der Stolperstein: die Platzierung

Das Impressum muss von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein – üblich ist ein Footer-Link mit der Beschriftung „Impressum“. Drei Unterverzeichnisse tief versteckt gilt als Verstoß. Ein reines Kontaktformular ohne genannten Anbieter genügt ebenfalls nicht.

Was kostet ein fehlendes Impressum?

Häufige Fehler

So erstellen Sie Ihr Impressum in fünf Minuten

Für ein Standard-Impressum brauchen Sie keinen Anwalt – nur korrekte Unternehmensdaten in der richtigen Form. Der EUComply Impressum-Generator führt durch alle Pflichtfelder, unterstützt alle gängigen Rechtsformen (auch ausländische Unternehmen mit Deutschland-Geschäft) und liefert fertiges HTML zum Einfügen in Ihren Footer.

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